Für Gemeinschaftsverpflegungen

Feinheimisch
Anforderungen

Feinheimische Gemeinschaftsverpflegungen stehen für hochwertige, saisonale Küche aus Schleswig-Holstein.

Anforderungen an Gemeinschaftsverpflegungen

Regional und
verantwortungsvoll.

Verbindliche Grundanforderungen bilden die Basis. Weitere optionale Kriterien sind wünschenswert.

Grundanforderungen

  • Sitz in Schleswig-Holstein
  • Mindestens 3 Feinheimisch-Lieferanten
  • Von den Produkt-Hauptgruppen Fleisch, Molkereiprodukte, Obst/Gemüse/Kartoffeln, Eier und Brot werden mindestens 3 regional bezogen.
  • Handwerkliche Küche soweit möglich
  • So wenig Einsatz von Convenience-Produkten wie möglich

Das FEINHEIMISCH-Netzwerk unterstützt die Betriebe auch durch Workshops zur Weiterbildung, wie zum Beispiel Convenience-Produkte im eigenen Betrieb ersetzt werden können.

Weitere optionale Kriterien

  • Idealerweise nur Verwendung von Fleisch/Fleischerzeugnissen aus nachweislich tiergerechter Haltung
  • Idealerweise keine Verwendung von Fisch der Roten Liste (WWF-Fischratgeber)
  • Wünschenswert ist ein Besuch pro Jahr auf einem Bauernhof, Feinheimisch-Betrieb o.ä., um die Herkunft und Erzeugung der Lebensmittel und deren Verarbeitung kennen zu lernen und bekannter zu machen

Teil des Netzwerks werden

Gemeinsam echte Qualität bieten.

Als feinheimischer Betrieb profitieren Sie von einem starken Netzwerk, klaren Qualitätsstandards und einer sichtbaren Auszeichnung Ihrer Arbeit.